Alle Mitarbeiter des Unternehmens sind verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen:
im Rahmen von Gesetzen und Normen zu arbeiten,
ihre Pflichten im Rahmen ethischer Regeln und menschlicher Werte zu erfüllen,
fair, hilfsbereit, wohlmeinend und verständnisvoll in all ihren Werken zu sein,
keine unfairen Gewinne von Personen und Organisationen in irgendeiner Weise für irgendeinen Zweck zu erzielen, keine Bestechungsgelder anzunehmen oder zu zahlen,
keine Verhaltensweisen zu zeigen, Erklärungen oder Korrespondenz abzugeben, die das Unternehmen in die Pflicht zwingen,
die Harmonie in der Arbeit nicht zu stören, indem andere Mitarbeiter gestört und/oder geschädigt werden,
alle materiellen Vermögenswerte des Unternehmens einschließlich der Informationen und Informationssysteme zu pflegen und sie gegen mögliche Verluste, Schäden, Missbrauch, Entwendung, Diebstahl und Sabotage zu schützen,
das Ansehen und die Seriosität der Mitarbeiter zu schützen, die mit externen Aufgaben betraut sind,
generell keine Diskriminierung, insbesondere Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Alter und Behinderung zuzulassen.
Sicherstellung der rechtzeitigen Einleitung und des Abschlusses von Gerichtsverfahren, um die Rechte des geistigen Eigentums an neu entwickelten Produkten, Prozessen und Software zu gewährleisten.
Wissensmanagement
Sicherstellen, dass alle rechtmäßigen Daten und Aufzeichnungen regelkonform im ERP-System verwahrt werden.
Keine Beantwortung von Anfragen Dritter, die in die Kategorie „vertraulich“ für das Unternehmen fallen, ohne Zustimmung der Geschäftsleitung.
Sorgfältige Durchführung der erforderlichen Arbeiten, um sicherzustellen, dass die vom Unternehmen vorgelegten Erklärungen und Berichte korrekt sind.
Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter des Unternehmens, der Informationen und Informationssysteme, der Fabriken, Anlagen und der Verwaltungseinrichtungen vor möglichem Terror, Naturkatastrophen und böswilligen Initiativen. Erstellen der notwendigen Krisenplanung im Zusammenhang mit dem Notfall-Krisenmanagement.
Alle Maßnahmen, um Diebstahl oder Beschädigung des Unternehmensvermögens zu verhindern, sind zu ergreifen.
Es gilt, in dem Bewusstsein zu handeln, dass die Finanz- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, sowie Informationen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Rechte des Personals schwächen können, als auch Vereinbarungen mit Geschäftspartnern, der Vertraulichkeit unterliegen und deren Schutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten ist.
Informationen und Dokumente, die für geschäftliche Zwecke erworben wurden, sind nicht an unbefugte Personen und Behörden innerhalb und außerhalb des Unternehmens weiterzugeben und sind nicht direkt oder indirekt für spekulative Zwecke zu verwenden,
Nicht öffentliche Informationen über Unternehmen und deren Kunden, mit denen eine Zusammenarbeit besteht und/oder mit denen Geschäfte getätigt werden, dürfen ausschließlich für den vorgesehen Zweck verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Die Organisation und ihre Vertretungen stehen der allgemeinen Teilnahme von Personen oder Institutionen offen, die eine Geschäftsbeziehung haben oder haben könnten. Aktivitäten bzw. die Teilnahme an Aktionen wie Konferenzen, Schulungen, Werbemaßnahmen, Seminaren, Inlands- / Auslandsreisen usw., die als bedeutend gelten oder gelten könnten, bedürfen der Genehmigung der Geschäftsführung.